- Schlussvortrag
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Schlụss|vor|trag, der: abschließender Vortrag.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Plädoyer — Schlussvortrag; Schlussrede * * * Plä|do|yer [plɛdo̯a je:], das; s, s (bildungsspr.): Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für oder gegen etwas plädiert: seine Rede war ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit. * * *… … Universal-Lexikon
John Demjanjuk — Passbild Demjanjuks aus seinem SS Ausweis aus dem Jahr 1943 John Demjanjuk, geboren Iwan Mykolajowytsch Demjanjuk (ukrainisch Іван Миколайович Дем янюк, wiss. Transliteration Ivan Mykolajovyč Demjanjuk; * 3. April 1920 in Dubowi Macharynzi… … Deutsch Wikipedia
Cornelius Nestler — (vormals Nestler Tremel) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Ordinarius für Strafrecht an der Universität Köln. Lebenslauf Nestler schloss seine Schulausbildung mit dem Abitur an der Ev. Landesschule zur Pforte ab und war von 1983 bis… … Deutsch Wikipedia
Schlussrede — Schlusswort; Nachwort; Epilog; Schlussvortrag; Plädoyer * * * Schlụss|re|de, die: 1. abschließende Rede od. abschließender Teil einer Rede. 2. Epilog. * * * Schlụss|re|de, die: 1. abschließende Rede od. abschließender Teil einer Rede. 2. Epilog … Universal-Lexikon
Verteidigung — Apologie; Verteidigungsrede; Rechtfertigung; Abwehr; Widerstand; Defensive; Gegenwehr * * * Ver|tei|di|gung [fɛɐ̯ tai̮dɪgʊŋ], die; , en: 1. das Verteidigen (1), das Verteidigtwerden /Ggs. Angriff/: die Verteidigung der Stadt; die Mannschaft… … Universal-Lexikon
Plädoyer — Plä|do|yer [plɛdo̯a je:] das; s, s <aus gleichbed. fr. plaidoyer>: 1. zusammenfassender Schlussvortrag des Strafverteidigers od. Staatsanwalts vor Gericht (Rechtsw.). 2. Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etwas… … Das große Fremdwörterbuch
plädieren — »vor Gericht die Interessen der Anklage (als Staatsanwalt) oder des Angeklagten (als Verteidiger) in den Schlussvorträgen der Hauptverhandlung vertreten«: Das Verb wurde im 18. Jh. in der Rechtssprache aus frz. plaider »vor Gericht verhandeln«… … Das Herkunftswörterbuch
Plädoyer — plädieren »vor Gericht die Interessen der Anklage (als Staatsanwalt) oder des Angeklagten (als Verteidiger) in den Schlussvorträgen der Hauptverhandlung vertreten«: Das Verb wurde im 18. Jh. in der Rechtssprache aus frz. plaider »vor Gericht… … Das Herkunftswörterbuch